Wochenbettbetreuung

Ab dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus bis ihr Kind acht Wochen alt ist, haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung bei Ihnen Zuhause. Dabei kommt die Hebamme bis zum 10. Lebenstag nahezu täglich und darüber hinaus besteht noch einmal ein Anspruch auf bis zu 16 Besuche.

Sind die acht Wochen vorüber, haben Sie die gesamte Stillzeit Anspruch auf weitere Besuche bei Stillproblemen.

Inhalte der Besuche sind:

• Kontrolle des Allgemeinzustands der Mutter
• Gewichtskontrolle des Neugeborenen
• Hilfe und Beratung beim Stillen
• Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen
• Nabelpflege
• allgemeine Pflegeanleitung, Umgang mit dem Baby
• Ernährungsberatung
• Hilfe bei Verdauungsproblemen
• Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
• Leichte erste Rückbildungsgymnastik
• Besprechen und Hilfe von auftretenden Problemen

Die Kosten hierfür trägt die gesetzliche Krankenkasse. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie dann bei der Krankenkasse einreichen können.

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